Hierfür beraten wir Sie umfassend und vorausschauend unter Beachtung der bestmöglichen steuerlichen Gestaltung.
Auf Wunsch können alle Bescheide von der Finanzbehörde an unsere Kanzlei geschickt werden. Die Prüfung der Bescheide erfolgt durch unsere Kanzlei, somit können bei Bedarf (bei Abweichungen von der Erklärung) fristgerecht Rechtsmittel eingelegt werden. Ihre steuerlichen Interessen werden auf diese Weise optimal gewahrt.